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Private Krankenkasse (PKV)
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Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
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| Beiträge |
Der Beitrag ist unabhängig vom eigenen Einkommen. Die Beitragshöhe errechnet sich durch das Eintrittsalter, das Geschlecht und nach dem Versicherungsumfang. Sowie dem Gesundheitszustand beim Eintritt. |
Der Beitrag wird unabhängig vom Bruttogehalt erhoben. Die Beitragssätze liegen bei Durchschnittlich 14,3 %, zzgl. 1,7 % für die Pflegeversicherung. Die Beitragsbemmessungsgrenze liegt 2010 bei 45.000 €. Bis zu diesem Einkommen werden die maximalen Beiträge berechnet.
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| Beitragsrückerstattung |
Je nach Tarif und Gesellschaft werden bis zu 6 Monate bei Leistungsfreiheit zurückgezahlt. |
In der Regel gibt es keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Seit 2004 gibt es bei einigen Kassen eine Rückerstattung unter bestimmten Voraussetzungen (z.B.: Teilnahme an einem Gesundheitsprogramm, freiwillig Versicherte).
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| Praxisgebühr und Arzneimittelzuzahlungen |
Als privat Patient genießen Sie freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten.Außerdem werden alle medizinisch notwendigen Medikamente und Fahrtkostenerstattet. |
Gesetzlich versicherte können nur zu niedergelassenen Vertragsärzten mit Kassenzulassung. Außerdem müssen Sie für den Arztbesuch eine Praxisgebühr in Höhe von 10,- Euro pro Quartal an den behandelndenArzt zahlen. Für Kontrollbesuche beim Zahnarzt und Vorsorge- und Früherkennungstermine wird keine Gebühr erhoben.Pro Arznei- oder Verbandsmittel müssen Sie in der GKV Zuzahlungen leisten. Arzneimittel die nicht verschreibungspflichtig müssen Sie komplett aus eigener Tasche bezahlen.
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| Zuzahlungen für Brillen, andere Heilmittel und Transport |
Brillen werden von der PKV auch in hochwertiger Qualittät bezahlt. Bei Brillengestellen kommt es auf den jeweiligen Tarif an. Kontaktlinsen werden in fast allen Tarifen erstattet. Für andere medizinisch Notwendige Heilmittel werden bis zu 100% zurückerstattet, je nach Tarif und mit Leistungs-obergrenzen. |
Keine Leistungen für Brillengestelle und Gläser. Für andere medizinisch Notwendige Heilmittel, wie Massagen sind je Verordnung 10 € zzgl. 10% der Kosten zu zahlen. Für Hilfsmittel gilt, 10% für jedes, jedoch maximal 10 Euro und mindestens 5 Euro. Für die Fahrt ins nächste Krankenhaus zahlen Sie in der GKV 13,00 Euro pro Fahrt.
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| Zahnersatz |
Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100% der Zahnersatzkosten versicherbar inklusive hochwertiger Materialien |
Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für Zahnersatz ca. 50 - 65 %. Gründsätzlich nicht bezahlt werden: Implantante, sehr große Brücken und Keramikverblendungen.
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| Selbstbeteiligung |
Wahlweise mit oder ohne. Es kann ein absoluter, prozentualer oder fallbezogener Selbstbehalt vereinbart werden. Mit der Selbstbeteiligung sparen Sie sich höhere monatliche Versicherungsbeiträge. |
Die Selbstbeteiligung wird in der GKV für Selbstständige um mit der PKV konkurrieren zu können ebenfalls immer häufiger angeboten. Bei der GKV müssen Sie aber von vornherein Kosten selber tragen, die die PKV übernehmen würde. Z.B. Selbstbeiteiligung für Fahrtkosten, Heilmittel, Praxisgebühren und Zuzahlungen für Medikamente usw.
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| Heilpraktiker |
Heilpraktikerleistungen sind in der Regel je nach Tarif mitversichert. |
Die GKV zahlt nicht für Heilpraktiker
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