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Der Tierhalter haftet für Schäden, die Ihre Tiere Dritten zufügen. Für Luxustiere besteht eine Gefährdungshaftung (Gefährdungshaftung / Haftpflicht), für Nutztiere eine Haftung für vermutetes Verschulden (Tierhalterhaftpflicht). In der privaten Haftpflichtversicherung sind obligatorisch zahme Haus- und gezähmte Kleintiere sowie Bienen mitversichert. Nicht versichert sind hier Hunde, Pferde, sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden.
Für Hunde sowie Pferde, Ponys, Esel und dergleichen ist jeweils der Abschluss einer gesonderten Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung bezahlt auch für Schäden, die der Hund bei einem vorübergehendem Auslandsaufenthalt (bis zu einem Jahr) angerichtet hat.
Warum sollte ich eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen?
Wenn Ihr Tier einen Dritten schädigt, so sind Sie als Besitzer dafür voll haftbar (Gefährdungshaftung) - unabhängig von Verschulden oder Nichverschulden. Mit der Tierhaftpflichversicherung schließen Sie diese Lücke und können sich vor hohen Entschädigungszahlungen schützen.
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