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Die KFZ-Versicherung PDF Drucken E-Mail


Das Angebot an verschiedenen KfZ Versicherungen ist sehr groß, ein unabhängiger und kompetenter Vergleich ist deshalb besonders wichtig. Mit der richtigen KfZ-Versicherung können Sie sehr viel Geld sparen, da die Günstige Autoversicherung / KfZ-VersicherungVersicherungsleistungen weitgehend identisch aber die Preisunterschiede enorm sind! Zusätzlich zur KfZ-Haftpflichtversicherung gibt es noch die Teil- und Vollkasko, die zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken.

Als Halter eines zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuges sind Sie in Deutschland rechtlich verpflichtet eine KfZ Haftpflichtversicherung abzuschließen (Gefährdungshaftung). Fügen Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen einen Schaden zu, so kommt die KfZ-Haftpflichtversicherung dafür auf. Dabei kann es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handeln.

Folgende Schadensarten sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:

  • Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität)
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • immaterielle Schäden


Bevor Sie Ihr Auto anmelden, müssen Sie eine KfZ Haftpflichtversicherung für dieses abschließen. Danach erhalten Sie in der Regel sofort für die Zulassungsstelle eine sog. Doppelkarte, also eine Bestätigung Ihres vorläufigen Versicherungsschutz.

Die Prämie wird von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Zulassungsort
  • Fahrzeug (Baujahr, Typ etc.)
  • "Schadenfreiheitsrabatt“ (siehe auch Häufig gestellte Fragen)
  •  Zeitraum des Führerscheinbesitzes


Darüber hinaus gibt es je nach Versicherer und Tarif noch einige weitere Faktoren die eine Rolle spielen können. Ergänzend zur KfZ-Haftpflichtversicherung gibt es noch zusätzlich die Teil- oder Vollkasko Versicherung, die für Schäden am eigenen Auto zahlen. Die Deckungssummen schwanken von Versicherer zu Versicherer, in Deutschland gibt es aber eine Mindestdeckungssume von 7,5 Millionen Euro für Personen, 1 Millionen für Sachschäden und 50.000 Euro für die nicht mittel- und unmittelbar mit Personen- und Sachschäden zusammen hängen. Beziehungsweise 50 oder 100 Millionen pauschal für alle der genannten Schäden (Mit Begrenzung auf 8 Millionen pro geschädigter Person).

Der Versicherer kann sich auch nicht bei grober Fahrlässigkeit auf Leistungsfreiheit berufen, jedoch bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht bis zu 5.000 € pro Fall vom Fahrer fordern. Bei Vorsatz ist der Versicherer selbstverständlich leistungsfrei.



Teilkasko-Versicherung


Die Teilkasko deckt relativ günstig einige Schäden am eigenen Auto ab und ist deswegen fast uneingeschränkt für jedes Fahrzeug zu empfehlen.
Folgende Schäden sind durch eine Teilkasko versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl
  • Glasbruchschäden
  • Unmittelbare Einwirkungen durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Marderschäden


Vollkasko-Versicherung


Die Vollkasko-Versicherung übernimmt neben den Schäden die durch die Teilkasko abgedeckt sind noch alle weiteren Schäden am eigenen Fahrzeug, außer für Schäden die durch Verschleiß und Abnutzung entstanden sind, sowie Brems, Betriebs- und reine Bruchschäden.

Für die Berechnung der Prämie in der Vollkasko-Versicherung ist neben den oben genannten Kritieren noch die jährliche Kilometerleistung entscheident.

 
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